Auf deutsch
Du kannst
- dich bei der Literatur- und Informationssuche im Internet, in Büchern und Zeitschriften beraten lassen
- Fachbücher, Fachvideos und digitale Medien ausleihen
- dir bei der Suche in elektronischen und gedruckten Informationsquellen, d. h. in Nachschlagewerken und Online-Datenbanken, helfen lassen
- einen PC zum Zugang zum Internet und für andere Zwecke benutzen
- dir gute Ideen über Literatur, Musik und Film holen
- Bücher, Filme, Musik, Spielzeug und vieles andere mehr ausleihen
- interessante Vorträge und Konzerte hören
- Ausstellungen, z. B. über Fotokunst, und andere Veranstaltungen besuchen.
Auf der Website der Bibliothek
- findest du, über welche Bücher, Filme, Musik und andere Materialien die Bibliothek verfügt
- kannst du Bücher und andere Materialien bestellen und reservieren
- kannst du Bücher und andere Materialien von anderen Bibliotheken bestellen
- kannst du deine Ausleihen bis zu zweimal verlängern
- kannst du sehen, was du ausgeliehen, reserviert und evtl. abzuliefern vergessen hast
- erhältst du kostenlosen Zugang zu zahlungspflichtigen Datenbanken (die Bibliothek bezahlt für dich)
- kannst du dich über neue Bücher und andere neue Materialien informieren
- kannst du darüber lesen, was in den Bibliotheken sonst so geschieht.
Und vergiss nicht:
das Ausleihen ist kostenlos, vorausgesetzt man liefert rechtzeitig wieder ab.
Regeln
Anmeldung und Benutzung des Leserausweises
Um Material der Bibliothek ausleihen zu können ist ein Leserausweis erforderlich. (Für dänische Staatsbürger gilt auch die Krankenversicherungskarte.)
- Zur Ausstellung eines Leserausweises ist eine gültige Legitimation vorzulegen.
- Der Leserausweis ist nur für persönlichen Gebrauch.
- Bei jeder Ausleihe ist dein persönlicher Pincode zu benutzen.
Änderungen von Adresse, E-Mailadresse oder Handynummer sind der Bibliothek mitzuteilen oder deine Angaben auf der Website der Bibliothek selbst zu korrigieren.
Bei Verlust des Leserausweises ist die Bibliothek umgehend davon in Kenntnis zu setzen, um den Ausweis zu sperren.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird ein Leserausweis ausgestellt, wenn ein Elternteil oder ein Vormund das Anmeldeformular ausfüllt und unterzeichnet. Das Formular enthält die Bestimmung, dass die Eltern oder der Vormund für den Ausleih des Kindes oder Jugendlichen haften.
Serviceinformationen
Die Ausleihdauer beträgt im Regelfall 28 Tage. Für einige Materialien besteht eine Ausleihdauer von nur 14 Tagen.
Wird die Ausleihdauer überschritten, wirst du zur Erinnerung von der Bibliothek darüber benachrichtigt.
Ist deine E-Mailadresse oder Handynummer angegeben, erhältst du drei Tage vor dem Ablieferdatum eine Benachrichtigung von der Bibliothek.
Du kannst den Ausleih von Material verlängern, vorausgesetzt, dass keine Reservation von anderer Seite vorliegt.
Der Ausleih von Material kann höchstens zweimal verlängert werden.
Sowohl beim Ausleihen als auch beim Abliefern von Material wird immer eine Quittung ausgestellt.
Deine Haftung
- Du bist für die mit deinem Leserausweis ausgeliehenen Materialien haftbar.
- Alles, was du ausleihst, ist elektronisch zu registrieren.
- Alles Bibliotheksmaterial ist diebstahlgesichert.
- Wird die Ausleihdauer überschritten, ist eine Gebühr gemäß geltendem Tarifblatt (gesondertes Tarifblatt) zu entrichten.
- Die Ablieferung im Briefeinwurf der Bibliothek erfolgt auf eigene Gefahr und das Material wird erst, wenn es von den Mitarbeitern der Bibliothek abgebucht wurde, als abgeliefert betrachtet.
Werden Materialien nicht oder beschädigt abgeliefert, ist dafür Schadenersatz zu zahlen. Die Schadenersatzkosten entsprechen dem Anschaffungspreis zuzüglich einer Bereitstellungs- und einer Verwaltungsgebühr.
Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für bei Benutzung des ausgeliehenen Materials an Abspielgeräten des Entleihers entstandene Schäden.
Werke in mehreren Bänden sind komplett zu ersetzen, wenn einzelne Teile davon nicht wiederanschaffbar sind.
Ersetztes Material kann bis zu ½ Jahr danach an die Bibliothek zurückgeliefert werden, wobei die Schadenersatzkosten abzüglich Verwaltungsgebühr rückvergütet werden.
Die Bibliothek behält das Eigentumsrecht an ausgeliehenen Materialen, die abhanden gekommen sind oder nicht abgeliefert wurden.




